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Fremdsprachen

Der Unterricht von Französisch als 1. Fremdsprachsprache beginnt im 3. Schuljahr (5H), derjenige von Englisch als 2. Fremdsprache im 5. Schuljahr (7H).

Ende Volksschule ist gemäss Lehrplan ein Niveau A2 (Grundanforderungen) bis B1 (Erweiterte Anforderungen) für beide Sprachen zu erreichen; die Niveaus richten sich nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

Italienisch als 3. Landessprache kann als Fakultativfach im 8. und 9. Schuljahr besucht werden. Im 7. Schuljahr besteht die Möglichkeit, einen Schnupperkurs zu besuchen, um im Hinblick auf eine Anmeldung für den Fakultativunterricht erste Eindrücke zu erhalten.

Seit der Einführung des Lehrplans 21 wird Latein im Kanton Bern auf der Volksschule als Fach nicht mehr angeboten. In der 8. Klasse ist die Möglichkeit vorgesehen, einen „Schnupperkurs“ im Hinblick auf einen allfälligen Besuch des Fachs am Gymnasium zu besuchen.

Der Fremdsprachenunterricht ist dem Ansatz der funktionalen Mehrsprachigkeit verpflichtet. Dabei geht es darum, dass die Schülerinnen und Schüler in mehr als zwei Sprachen kommunizieren, d.h. sich in einer bestimmten Situation verständigen können. Synergien zwischen den Sprachen sollen genutzt werden, und entsprechend soll auch sprachübergreifend gearbeitet werden. Der Fokus richtet sich nicht auf eine möglichst perfekte Sprachbeherrschung, sondern auf einen Einsatz der Sprache für die Bewältigung kommunikativer Aufgaben. Die Fähigkeit, sich zu verständigen, ist der formalen Korrektheit übergeordnet. Reflexion über Sprache(n) und Kulturen sowie über den eigenen Sprachlernprozess ist integraler Teil des Lehrplans und des Unterrichts. Damit sollen die Schülerinnen und Schüler für ein weiteres Fremdsprachenlernen über die Volksschule hinaus befähigt werden.

  • Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen

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